Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 20.11.2007 - StVK K 3253/07
- LG Bielefeld, 28.11.2007 - StVK K 3253/07
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 39
- StV 2008, 316
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07
Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber …
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.). - OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
Therapieunwilligkeit
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07. - OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war. - OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.). - OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.